Fahrschulnews 01/26
Computerprüfung:
Als Legitimation bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (bereits vorhandener Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mitnehmen - sonst kein Prüfungsantritt möglich. Und wenn noch nicht vorher schon im Fahrschulbüro abgegeben - bitte ein aktuelles Foto (35 x 45 mm) mitnehmen - sonst kein Prüfungsantritt möglich.
Fahrprüfung:
Auch hier gilt: Als Legitimation bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (bereits vorhandener Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mitnehmen - sonst kein Prüfungsantritt möglich.
ärtzliche Führerscheinuntersuchung:
bitte nicht vergessen: sowohl für die Ausstellung der L/L17 Bescheide sowie für den Antritt zur Computerprüfung muss bereits ein positives ärtliches Gutachten ausgestellt sein.
An alle L17 und L Begleiterinnen und Begleiter:
Seit 18. November des Vorjahres ist die Benützung des gesamten Happylandparkplatzes (einschließlich unseres Übungsplatzes) gebührenpflichtig. Bis zu 30 Minuten sind gebührenfrei.
Bitte führen sie während der Ausbildungsfahrten/Übungsfahrten immer den von der Behörde ausgestellten Bescheid mit. Dieser muss auch bei der Fahrprüfung dem Prüfer bzw. der Prüferin vorgewiesen werden, da nur die eingetragenen Personen als Begleiter bzw. Begleiterin bei der Prüfung zugelassen sind.

