nächste Kurzkurse

Juni
10.06. - 21.06.

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01.07. - 12.07.

August
19.08. - 30.08.

September
16.09. - 27.09.

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nächster Abendkurs

ab 29.04.

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Fahrschule Klosterneuburg

Stadtplatz 23, 3400 Klosterneuburg
Tel./Fax: +43-2243-321 97
mobil: 0676 42 85 770
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aktuelle Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 12.00-18.00 Uhr

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Moped (Führerscheinklasse AM)

. . . und motiviert? Die Mopedausbildung wartet...

nächster Theoriekurs:   in Kürze

Ablauf:
Du kommst während unserer Bürozeiten zu uns und meldest Dich an.
Wichtig: Mindestalter für Ausbildungsbeginn: zwei Monate vor Deinem 15. Geburtstag

Bitte gleich zur Anmeldung mitnehmen:

  • Ein Lichtbild (nach EU Norm für Reisepässe)
  • Meldezettel
  • Personalausweis (z.B.: Reisepass)
  • eine Anzahlung in der Höhe von 100.- €

Wichtig: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten nötig.
Online Zugang zum Üben der Fragen wird Dir von uns kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Ausbildung:

  • Sechs Kursstunden besuchen (laut Lehrplan)
  • Computerprüfung ablegen und bestehen :-) (Termin nach Vereinbarung)
  • Acht Fahrstunden absolvieren (mindestens zwei davon im öffentlichen Straßenverkehr)

MOPED COMPUTERPRÜFUNG

Die Mopedprüfung ist eine, in Anpassung an die anderen Führerscheinklassen, "amtliche" Prüfung und erfolgt ausschließlich nur mehr am Computer in der Fahrschule. Offizielle Kontrollinstanz ist das Kuratorium für Verkehrssicherheit, über deren Servern diese Prüfung abgewickelt wird.
Du musst insgesamt 45 Fragen (35 Fragen Modul Grundwissen; 10 Fragen Modul Moped bzw. Mopedauto) in max. 60 Minuten beantworten.

  • Prüfung bestanden: ab 80 %
  • Module können auch einzeln absolviert werden
  • Sperrfrist für ein nichtbestandene Prüfung beträgt 14 Kalendertage

Zur Beantwortung der Fragen:

Achtung: jede Frage hat eine oder mehrere Antwortmöglichkeiten. Es können eine, zwei oder mehr Antworten richtig sein.

Wichtig: Ausstellung des AM Führerscheines erfolgt durch die zuständige Verkehrsbehörde (amtliche Kosten ca. € 60,-- ) und ist erst mit vollendetem 15. Lebensjahr möglich - selbstverständlich erst dann, wenn die Computerprüfung positiv abgeschlossen wurde und alle vorgeschriebenen Fahrstunden absolviert wurden.