Duale Ausbildung
Mit der sogenannten „Dualen Ausbildung“ kannst Du zusätzlich Fahrpraxis mit dem eigenem Fahrzeug erwerben und vielleicht auch die Wochenenden zum Fahren nutzen - mitunter sogar Geld sparen; d.h.: Du sparst Dir eventuell zusätzliche Fahrstunden.
Bei einer Vollausbildung sind 18 Fahrstunden gesetzlich vorgeschrieben.
Diese zusätzlichen Stunden könntest Du einsparen, wenn Du mit Deinem eigenen Fahrzeug mindestens 1.000 km fährst. Dabei hast Du den Vorteil, während der „fahrschulfreien Zeit“ üben zu können. Selbstverständlich können aber auch währenddessen Fahrstunden konsumiert werden.
Die Duale Ausbildung ist nur möglich für Führerscheinklasse B.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 17 ½ Jahre
- Gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kfz
- Ein oder zwei Personen* die gemeinsam mit Dir die Ausbildungsfahrten durchführen
* Du brauchst jemanden, der mit Dir fährt. Diese Person(en) müssen mindestens sieben Jahre den Führerschein besitzen, die letzten drei Jahre ein Kfz tatsächlich gelenkt haben und dürfen keine gröberen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen haben.
Grundausbildung:
- Du besuchst fleißig den Theoriekurs
- sechs (acht)* Fahrlektionen (Fahrschulauto)
- Einschulung gemeinsam mit Deinem/r BegleiterIn
Behördlicher Bescheid: Wenn Du Deine Grundausbildung (siehe oben) absolviert hast, Dein ärztliches Gutachten und der behördliche Antrag in der Fahrschule abgegeben wurden und unser fleißiges Team Deine Daten ins Führerscheinregister eingegeben hat, wird der behördliche Bescheid an Deine angegebene Postadresse geschickt (Dauer zwei bis drei Werktage). Er muss während der Übungsfahrten im Fahrzeug mitgeführt werden.
Du fährst mit Deinem/r AusbildnerIn mindestens 1.000 km (Fahrtenprotokoll ist zu führen).
Danach machen wir gemeinsam mit Deinem/r AusbildnerIn und mit Deinem eigenen Fahrzeug eine Beobachtungsfahrt. Dabei können wir auf Fehler, die sich „eingeschlichen“ haben, hinweisen und diese korrigieren.
Danach sind noch fünf (drei)* Fahrstunden mit dem Fahrschulauto zu absolvieren.
Den Theoriekurs hast Du ja ohnehin ständig besucht. Wenn Du Dich für die amtliche Prüfung "reif" fühlst, bekommst Du einen Prüfungstermin für Computer und Fahren.
Hast Du die Computerprüfung bestanden, kommst Du mit Deinem eigenen Kfz (wichtig: eigenes Fahrzeug muss in der 2. Sitzreihe eine Tür haben !!!) und Deinem/r AusbildnerIn zum festgelegten Fahrprüfungstermin (mit dem Fahrschulauto ist der Prüfungsantritt nur möglich, wenn insgesamt 18 Fahrstunden absolviert wurden).
Die Praxis hat gezeigt, dass viele SchülerInnen die Übungsfahrten zusätzlich zur herkömmlichen Fahrschulausbildung wählen und zur Prüfung mit dem Fahrschulauto antreten wollen.
Hier noch ein wichtiger Appell an die AusbildnerInnen: auch in diesem Fall bitten wir Sie, ein Fahrtenprotokoll ist zu führen und die "Fahrschulfreie" Zeit zum Fahren zu nutzen.
*Es ist auch erlaubt, statt der vorgeschriebenen sechs Fahrstunden acht Fahrstunden vor der theoretischen Einschulung zu absolvieren. Es verringern sich dadurch die nach der Beobachtungsfahrt vorgeschriebenen fünf Fahrstunden auf drei Fahrstunden.