Motorradausbildung mit 39+
Seit 16. März 2015 sind mit dem Motorrad 14 Fahrstunden vorgeschrieben. BewerberInnen die das 39. Lebensjahr erreicht bzw. überschritten haben, müssen zusätzlich noch zwei weitere Fahrstunden am Motorrad absolvieren.
Die Anhebung der Fahrstundenanzahl im Motorradbereich soll, laut Experten, zu einer wesentlichen Verbesserung der Fahrsicherheit mit einspurigen Kraftfahrzeugen beitragen.
Klasseneinteilung Motorrad-und Mopedführerschein
Die Führerscheinklasse "AM" ersetzt seit 2013 den sogenannten "Mopedausweis".
AM Einstiegsalter: 15 Jahre (Ausbildungsbeginn frühestens 2 Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich)
Motorfahrräder bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit
Theorie- und Fahrausbildung bleiben unverändert. Theorieprüfung für Moped ist seit 2019 nur mehr am Computer möglich.
Die Ausstellung des AM Führerscheines übernimmt die Behörde.
A1 Einstiegsalter: 16 Jahre (Ausbildungsbeginn ab 15 1/2 Jahren möglich)
Leichtkrafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³, Leistung max. 11 kW (15 PS)
A2 Einstiegsalter: 18 Jahre (Ausbildungsbeginn ab 17 1/2 Jahren möglich)
Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW (48 PS)
A Mindestalter 24 Jahre oder mind. zwei Jahre Erfahrung auf A2
alle in Österreich zugelassenen Krafträder
Der "Aufstieg" von Klasse A1 auf A2 oder A2 auf A ist mit einer neuerlichen praktischen Lenkerprüfung oder einer praktischen Schulung im Ausmaß von sieben Unterrichtseinheiten möglich.
Die zweite Ausbildungsphase für MotorradfahrerInnen besteht aus Fahrsicherheitstraining und verkehrspsychologischen Gruppengesprächum sowie einer Perfektionsfahrt.