Fahrschulnews 12/25
An alle L17 und L Begleiterinnen und Begleiter:
Seit 18. November ist die Benützung des gesamten Happylandparkplatzes (einschließlich unseres Übungsplatzes) gebührenpflichtig. Bis zu 30 Minuten sind gebührenfrei.
Bitte führen sie während der Ausbildungsfahrten/Übungsfahrten immer den von der Behörde ausgestellten Bescheid mit. Dieser muss auch bei der Fahrprüfung dem Prüfer bzw. der Prüferin vorgewiesen werden, da nur die eingetragenen Personen als Begleiter bzw. Begleiterin bei der Prüfung zugelassen sind.
Computerprüfung:
Als Legitimation bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (bereits vorhandener Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mitnehmen - sonst kein Prüfungsantritt möglich. Und wenn noch nicht vorher schon im Fahrschulbüro abgegeben - bitte ein aktuelles Foto (35 x 45 mm) mitnehmen - sonst kein Prüfungsantritt möglich.
Fahrprüfung:
Auch hier gilt: Als Legitimation bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (bereits vorhandener Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mitnehmen - sonst kein Prüfungsantritt möglich.
Motorradausbildung mit 39+
Seit 16. März 2015 sind mit dem Motorrad 14 Fahrstunden vorgeschrieben. BewerberInnen die das 39. Lebensjahr erreicht bzw. überschritten haben, müssen zusätzlich noch zwei weitere Fahrstunden am Motorrad absolvieren.
Die Anhebung der Fahrstundenanzahl im Motorradbereich soll, laut Experten, zu einer wesentlichen Verbesserung der Fahrsicherheit mit einspurigen Kraftfahrzeugen beitragen.

