Fahrschulnews 03/26
Fahrschulübungsplatz Happyland:
Die Übungsstangen sind Montag bis Donnerstag von 08.00 - 17.30 Uhr und Freitag von 08.00 - 15.30 Uhr auf unserem Übungsplatz aufgestellt. Alle in Ausbildung stehenden L17 bzw. L Schülerinnen und Schüler können gerne die Stangen zum Üben benützen soferne sie nicht gerade von Fahrschulautos genützt werden. Außerhalb der angegebenen Zeiten sowie an Wochenenden und Feiertagen dürfen die Stangen laut Regelung der Happyland Sportstätten nicht mehr aufgestellt werden - wir bitten um Kenntnisnahme.
Seit 18. November des Vorjahres ist die Benützung des gesamten Happylandparkplatzes (einschließlich unseres Übungsplatzes) gebührenpflichtig. Bis zu 30 Minuten sind gebührenfrei.
Wie lange gelten Kursbesuch, Theorieprüfung oder das ärztliche Gutachten:
Eine oft gestellte Frage - einfache Antwort: 18 Monate
Fallbeispiel 1: ein ausgestelltes Arztgutachten verliert 18 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss erneuert werden.
Fallbeispiel 2: eine positiv absolvierte Computerprüfung verliert, wenn keine positive Fahrprüfung abgelegt wurde, nach 18 Monaten ihre Gültigkeit - dh.: die Computerprüfung muss wiederholt werden.
Fallbeispiel 3: ein absolvierter Theoriekurs verliert, wenn keine positive Theorieprüfung abgelegt wurde, 18 Monate nach dem letzten Kurstag seine Gültigkeit.
Computerprüfung:
Als Legitimation bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (bereits vorhandener Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mitnehmen - sonst kein Prüfungsantritt möglich. Und wenn noch nicht vorher schon im Fahrschulbüro abgegeben - bitte ein aktuelles Passfoto (35 x 45 mm) mitnehmen - sonst kein Prüfungsantritt möglich.
Fahrprüfung:
Auch hier gilt: Als Legitimation bitte unbedingt einen amtlichen Lichtbildausweis (bereits vorhandener Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) mitnehmen - sonst kein Prüfungsantritt möglich.
ärtzliche Führerscheinuntersuchung:
bitte nicht vergessen: sowohl für die Ausstellung der L/L17 Bescheide sowie für den Antritt zur Computerprüfung muss bereits ein positives ärtliches Gutachten ausgestellt sein.
An alle L17 und L Begleiterinnen und Begleiter:
Bitte führen sie während der Ausbildungsfahrten/Übungsfahrten immer den von der Behörde ausgestellten Bescheid mit. Dieser muss auch bei der Fahrprüfung dem Prüfer bzw. der Prüferin vorgewiesen werden, da nur die eingetragenen Personen als Begleiter bzw. Begleiterin bei der Prüfung zugelassen sind.
Motorradausbildung mit 39+
Seit 16. März 2015 sind mit dem Motorrad 14 Fahrstunden vorgeschrieben. BewerberInnen die das 39. Lebensjahr erreicht bzw. überschritten haben, müssen zusätzlich noch zwei weitere Fahrstunden am Motorrad absolvieren.
Die Anhebung der Fahrstundenanzahl im Motorradbereich soll, laut Experten, zu einer wesentlichen Verbesserung der Fahrsicherheit mit einspurigen Kraftfahrzeugen beitragen.

