Motorradausbildung mit 39+
Seit 16. März 2015 sind mit dem Motorrad 14 Fahrstunden vorgeschrieben. BewerberInnen die das 39. Lebensjahr erreicht bzw. überschritten haben, müssen zusätzlich noch zwei weitere Fahrstunden am Motorrad absolvieren.
Die Anhebung der Fahrstundenanzahl im Motorradbereich soll, laut Experten, zu einer wesentlichen Verbesserung der Fahrsicherheit mit einspurigen Kraftfahrzeugen beitragen.