Änderung der Motorradausbildung ab 16. März 2015
Ab 16. März 2015 sind statt 12 Fahrstunden mit dem Motorrad 14 Fahrstunden vorgeschrieben. BewerberInnen die das 39. Lebensjahr erreicht bzw. überschritten haben, müssen zusätzlich noch zwei weitere Fahrstunden am Motorrad absolvieren.
Gleichzeitig wird der Theoriekurs für die Klasse A, A1 und A2 von bisher 8 Unterrichtseinheiten auf sechs Unterrichtseinheiten verkürzt.
Die Anhebung der Fahrstundenanzahl im Motorradbereich soll, laut Experten, zu einer wesentlichen Verbesserung der Fahrsicherheit mit einspurigen Kraftfahrzeugen beitragen.