Prüfung
Zur Computerprüfung kannst Du antreten, wenn:
- Du alle vorgeschriebenen Theoriestunden laut Lehrplan für Deine Führerscheinklasse absolviert hast (und hoffentlich fleißig gelernt hast?).
- die ärztliche Untersuchung erledigt ist (Gutachten muss bei der Verkehrsbehörde aufliegen).
- die Verkehrszuverlässigkeit von der Behörde positiv geprüft wurde.
- Du das erforderliche Mindestalter erreicht hast
(für Klassen A, B: 17 ½ Jahre, für L 17: 15 1/2 Jahre + Dauer des Theoriekurses). - Du mindestens eine positive Vorprüfung an einem Fahrschulcomputer gemacht hast.
- Du einen Termin für die Computerprüfung von uns bekommen hast.
Zur Fahrprüfung kannst Du antreten, wenn:
- Du die Computerprüfung (Modul "Grundwissen und Modul "klassenspezifisches Wissen" für die entsprechende Führerscheinklasse) bestanden hast.
- Du alle erforderlichen Fahrstunden Deiner Führerscheinklasse bis zur Fahrprüfung eingeteilt hast.
- Du einen mindestens sechs stündigen „Erste Hilfe Kurs“ absolviert und uns die Bescheinigung darüber ausgehändigt hast.
- Du das erforderliche Alter erreicht hast(für A, B: 18, Jahre, für L17: 17 Jahre)
- Du einen Termin für die Fahrprüfung von uns bekommen hast.