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Das Jahr danach oder was ist denn bitte schön die Mehrphasenausbildung?

Alle, die bei ihrer Verkehrsbehörde für den Führerschein der Klasse(n) A1, A2*, A*, B, oder L17 einreichen, fallen unter die sogenannte "Mehrphasenausbildung".

* Bei einer Erweiterung von A1 auf A2 bzw. A2 auf A ist keine "zweite Phase" zu absolvieren.

Ablauf:

Nach bestandener Führerscheinprüfung für die Klasse B hat man innerhalb von 12 Monaten folgende Ausbildungsmodule zu durchlaufen:

  • Perfektionsfahrt mit einer/einem FahrlehrerIn und anschließendes Gespräch über die erlebten Situationen
  • Fahrsicherheitstraining auf einem Übungsplatz von ÖAMTC oder ARBÖ im Ausmaß von sechs Unterrichtseinheiten und ein gruppendynamisches Gespräch mit einer/einem VerkehrspsychologenIn im Ausmaß von zwei Unterrichtseinheiten
  • Perfektionsfahrt mit einer/einem FahrlehrerIn und anschließendes Gespräch über die erlebten Situationen

Besonderes Service:

Wir schicken unseren SchülerInnen zeitgerecht eine Verständigung, damit die vorgeschriebenen Termine auch eingehalten werden.

L17: Nach bestandener Führerscheinprüfung müssen folgende Punkte innerhalb von 12 Monaten absolviert werden:

  • Fahrsicherheitstraining auf einem Übungsplatz von ÖAMTC oder ARBÖ im Ausmaß von sechs Unterrichtseinheiten und ein verkehrspsychologisches Gespräch im Ausmaß von zwei Unterrichtseinheiten
  • Perfektionsfahrt mit einer/einem FahrlehrerIn und anschließendes Gespräch über die erlebten Situationen

Klassen A1, A2, A: Nach bestandener Führerscheinprüfung müssen folgende Punkte innerhalb von vierzehn Monaten absolviert werden:

  • Fahrsicherheitstraining auf einem Übungsplatz von ÖAMTC oder ARBÖ im Ausmaß von sechs Unterrichtseinheiten und ein
  • verkehrspsychologisches Gespräch im Ausmaß von zwei Unterrichtseinheiten
  • Perfektionsfahrt mit einer/einem FahrlehrerIn und anschließendes Gespräch über die erlebten Situationen

Achtung: Die vorgeschriebenen Punkte für die Klasse A gelten bei einer Ersterteilung. Bei einer Erweiterung von A1 auf A2 bzw. A2 auf A ist keine "zweite Phase" zu absolvieren.

Wichtig: Werden innerhalb der angegebenen Fristen ein oder mehrere Punkte nicht absolviert, wird seitens der Behörde nochmals eine Verlängerungsfrist von vier Monaten gewährt. Sollte diese zusätzliche vier Monatsfrist auch überzogen werden, verlängert sich die Probezeit automatisch um ein Jahr und seitens der Behörde wird nochmals eine vier Monatsfrist festgelegt.

Bei Nichteinhaltung dieser Fristen wird der Führerschein der entsprechenden Klasse so lange entzogen, bis alle fehlenden Punkte der Mehrphasenausbildung absolviert sind.


>> Download: Zeitraster Klassen A, B, L17 (pdf)

 

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