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Nachschulung

...ist notwendig, wenn Du während der Probezeit*) einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen das Alkohollimit (0,1 Promille) begangen hast.

Wenn Du einen der Verstöße verübt hast, bekommst Du eine Strafe und eine Vorladung vom Kuratorium für Verkehrssicherheit zum Zweck einer Nachschulung. Möchtest Du Deinen Führerschein behalten, musst Du dieser Einladung Folge leisten.

Nach absolvierter Nachschulung bekommst Du eine Eintragung in Deinen Führerschein und Deine Probezeit verlängert sich um ein Jahr. Wenn Du diese Nachschulung nicht absolvierst, ist Dein Führerschein für längere Zeit weg. Das Gleiche gilt auch nach dem vierten schweren Verstoß innerhalb der Probezeit!

*) Die Probezeit - das sind normalerweise die ersten drei Jahre nach Führerscheinerwerb. Bei den Klassen L17 und A1 gilt die Probezeitregelung bis zum 21. Geburtstag.

Und hier sind die schweren Verstöße:

  • Nicht sofortiges Anhalten nach einem Verkehrsunfall als BeteiligteR
  • Missachten des Armzeichens "Halt" eines Strassenaufsichtsorganes
  • Missachten des Rotlichtes bei einer Ampel
  • Missachten des Rot- und Gelblichtes bei einer Ampel
  • Missachten des Handyverbotes
  • Das Überholen unter besonders gefährlichen Umständen (Sicht, Seitenabstand, Lücke zum Wiedereinordnen zu gering etc.)
  • Missachten des Vorschriftzeichens "Überholen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen verboten"
  • Missachten des Vorschriftzeichens "Überholen für Lastkraftwagen verboten"
  • Das Befahren einer Einbahnstrasse in die Gegenrichtung
  • Das Befahren einer Richtungsfahrbahn in die Gegenrichtung (GeisterfahrerInnen)
  • Die ziffernmäßig festgesetzte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um 20 km/h im Freiland um 40 km/h zu überschreiten

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