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Herbstferien
25.10. - 06.11.

Weihnachstferien
20.12. - 04.01.

>>Infos

 

Fahrschule Klosterneuburg

Stadtplatz 23, 3400 Klosterneuburg
Tel./Fax: +43-2243-321 97
mobil: 0676 42 85 770
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
aktuelle Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 12.00-18.00 Uhr

>> Anfahrtsplan

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Führerschein

Es ist ganz einfach

  • Du kommst während unserer Bürozeiten zu uns und meldest Dich an.
  • Wir legen Deinen „Führerscheinakt“ online an

Voraussetzung: Du hast das vorgeschriebene Mindestalter erreicht
A, B, B Dual:      17 ½ Jahre
L17:                  15 ½ Jahre

Wichtig: Unbedingt Anschrift laut Meldezettel angeben, auch bei doppelten Vornamen oder Doppelfamiliennamen so wie im Reisepass angeführt (kein Spitzname etc.).

Bitte gleich zur Anmeldung mitnehmen:

  • ein Lichtbild (nach EU Norm für Reisepässe)
  • Meldezettel
  • Personalausweis (z.B.: Reisepass)
  • eine Anzahlung in der Höhe von 300,-- €
  • Du beginnst mit Deiner Fahrschulausbildung (Details siehe Führerschein- Klassen)
  • Eine ärztliche Führerscheinuntersuchung ist vorgeschrieben. Diese solltest Du bald machen, dafür gibt es speziell zur Verfügung stehende ÄrztInnen (DeinE HausärztIn* darf es aber nicht sein!). >> ÄrztInnen-Liste Klosterneuburg (pdf)
    Einen ganz besonderen Service für unsere FahrschülerInnen bieten wir seit Juni 2015 an - nämlich ganz bequem in der Fahrschule die vorgeschriebene ärztliche Führerscheinuntersuchung zu absolvieren. Eine ermächtigte Ärztin kommt mindestens einmal im Monat zu einem vorgegebenen Termin zu uns in die Fahrschule und Du kannst - vielleicht gleich in Kombination mit Besuch Deines Theoriekurses - die Untersuchung erledigen.
  • Ein mindestens sechs-stündiger "Erste Hilfe Kurs" (korrekte Bezeichnung lautet „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“) ist auch vorgeschrieben. Diesen musst Du unbedingt vor Deiner Fahrprüfung machen.

Und dann wird`s ernst.

Die Computerprüfung:

  • Du hast alle Theoriestunden laut Lehrplan absolviert und fleißig gelernt
  • Du hast Dir von uns einen Termin für die Computerprüfung geholt.
  • Die Behörde hat Deine Verkehrszuverlässigkeit geprüft und Dein ärztliches Gutachten liegt vor.
  • Du hast das erforderliche Mindestalter erreicht: A, B,: 17 ½ Jahre / L17: 15 ½ Jahre + Dauer des Theoriekurses
  • Du kommst relaxed zum vorgeschriebenen Termin in die Fahrschule.

Wichtig: amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!

... und bestehst natürlich die Prüfung.


Die Fahrprüfung:

  • Du hast die Computerprüfung für Deine Führerscheinklasse bestanden.
  • Du hast das erforderliche Mindestalter erreicht.  A, B : 18 Jahre, L17: 17 Jahre
  • Du hast von uns einen Termin für die Fahrprüfung bekommen.
  • Du hast alle Fahrstunden für Deine Führerscheinklasse bis zum Termin eingeteilt.
  • Du hast Deinen „Erste Hilfe Kurs“ schon absolviert und uns die Bestätigung darüber ausgehändigt.
  • Du kommst ausgeschlafen und relaxed zum vorgeschriebenen Termin auf den Happylandübungsplatz

Wichtig: amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen!

... und bestehst natürlich die Prüfung.

  • Der/die PrüferIn händigt Dir einen "Interimsführerschein" aus. Dieser gilt ab Ausstellungsdatum vier Wochen gemeinsam mit einem Lichtbildausweis innerhalb Österreichs.
  • Auch wird Dir ein Kostenblatt mit Erlagschein ausgehändigt, den Du umgehend einzahlst. Der Scheckkartenführerschein wird Dir  binnen einer Woche per Post an deine Privatadresse gesandt.

Gute Fahrt! :-)